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Nordlicht Energie

Förderung

Der Staat zahlt mit. Wir sorgen dafür, dass nichts liegen bleibt.

Nullsteuersatz, Einspeisevergütung, KfW, BEG: Die Förderlandschaft ist unübersichtlich – aber lukrativ. Wir prüfen jede Anlage auf alle Töpfe und übernehmen die Anträge, bevor Sie beauftragen.

0 % Mehrwertsteuer

§ 12 Abs. 3 UStG

Für Photovoltaik-Anlagen und Speicher auf Wohngebäuden (bis 30 kWp) gilt der Nullsteuersatz. Sie zahlen den Nettopreis – die Ersparnis von 19 % ist bereits in jedem unserer Angebote enthalten.

EEG-Einspeisevergütung

20 Jahre gesetzlich garantiert

Für eingespeisten Solarstrom erhalten Sie eine feste Vergütung – bei Teileinspeisung unter 10 kWp aktuell rund 7,9 ct/kWh, bei Volleinspeisung mehr. Der Satz zum Inbetriebnahmezeitpunkt gilt 20 Jahre lang.

KfW-Kredit 270

Erneuerbare Energien – Standard

Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlage, Speicher und Installation – beantragt über Ihre Hausbank, bis zu 100 % der Investitionskosten. Wir liefern die technischen Unterlagen für den Antrag.

BEG-Heizungsförderung

Für Wärmepumpen: bis zu 70 %

Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe übernimmt der Staat 30 bis 70 % der förderfähigen Kosten (Grundförderung + Boni). Wir prüfen Ihre Konstellation und bereiten den Antrag vor – vor der Beauftragung.

Stand: Juli 2026. Förderbedingungen ändern sich – verbindlich ist immer die Prüfung im Beratungsgespräch. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Förderung, ohne Amtsdeutsch erklärt.

Die BEG-Heizungsförderung muss grundsätzlich vor Vorhabensbeginn beantragt werden – ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig und genau so setzen wir es auf. KfW-Kredite beantragen Sie ebenfalls vor der Beauftragung über Ihre Hausbank. Der Nullsteuersatz und die EEG-Vergütung laufen dagegen automatisch.

Ja, in sinnvollen Grenzen: 0 % MwSt. + EEG-Vergütung + KfW-Kredit für die PV-Anlage sind problemlos kombinierbar. Bei der Wärmepumpe lassen sich BEG-Zuschuss und Ergänzungskredit koppeln. Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen – wir rechnen die beste Kombination für Sie durch.

Immer wieder – Bundesländer und Kommunen legen wechselnde Programme auf, oft mit begrenztem Budget und kurzen Antragsfenstern. Wir prüfen im Beratungsgespräch tagesaktuell, was an Ihrem Standort abrufbar ist.

Maßgeblich ist immer der Rechtsstand zum Zeitpunkt von Antrag bzw. Inbetriebnahme. Genau deshalb gehört die Förderprüfung bei uns an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende – bevor Sie unterschreiben, wissen Sie, was Sie bekommen.

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Projekt?

Wir rechnen es aus – kostenlos, tagesaktuell und bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Erreichbar Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr · Antwort auf Anfragen innerhalb von 24 Stunden